Als Nachfolger kommen bei einer familieninternen Unternehmensnachfolge sowohl der Ehepartner und Kinder als auch weiter entfernt verwandte Mitglieder der Familie in Frage. Die familieninterne Unternehmensnachfolge bildet in Sachsen in rund 57 Prozent aller Unternehmensnachfolgen die Nachfolgelösung. Auch wenn eine familieninterne Nachfolgelösung angestrebt wird, sollte nicht darauf verzichtet werden, Alternativen zu prüfen. Ansonsten kann es bei unzureichender Motivation oder Qualifikation familieninterner Nachfolger kurz- bis mittelfristig zu einer Gefährdung des Unternehmens kommen. Die familieninterne Unternehmensnachfolge zeichnet sich darüber hinaus oft dadurch aus, dass große Zeitabstände zwischen der Führungs- und Eigentumsübertragung bestehen – eine klare Zäsur in der Entwicklung des Unternehmens bleibt in der Regel aus.
Teilweise Kontinuität durch unternehmensinterne Nachfolge
Eine Unternehmensnachfolge durch einen Mitarbeiter kann einerseits im Rahmen eines klassischen Management-Buy-Out alleinig durch das höhere Management des Unternehmens oder im Rahmen eines Belegschafts-Buy-Out unter zusätzlicher Beteiligung unterer und mittlerer Hierarchiestufen des Unternehmens erfolgen. Zu einem Belegschafts-Buy-Out kommt es in erster Linie aufgrund des Ziels der Arbeitsplatzerhaltung im Rahmen von Sanierungen von Unternehmen. Für eine Unternehmensnachfolge durch einen Mitarbeiter spricht zuvorderst, dass diese das Unternehmen und das Umfeld des Unternehmens kennen und selbst den Mitarbeitern und dem Umfeld des Unternehmens bekannt sind. Diese Form der Nachfolge erlaubt die Gewährleistung zumindest eines gewissen Grades an Kontinuität. Mitarbeiter weisen allerdings auch oft nur eine geringe Eigenkapitalbasis auf, was Finanzierungsprobleme zur Folge haben kann. Darüber hinaus kann bei mehreren Nachfolgekandidaten die Auswahl eines Mitarbeiters zu Unzufriedenheit im Unternehmen führen. Im Freistaat Sachsen steht nach rund 18 Prozent der Unternehmensnachfolgen ein Mitarbeiter oder eine Gruppe von Mitarbeitern an der Spitze des Unternehmens.
Möglicher Umbruch durch externe Nachfolge
Ein familien- und unternehmensexterner Nachfolger kann entweder eine natürliche (Management-Buy-In) oder eine juristische Person sein. Während als natürliche Personen insbesondere Kandidaten aus der Branche des zu übergebenden Unternehmens in Frage kommen, sind potenzielle juristische Personen in erster Linie direkte Wettbewerber und vor- oder nachgelagerte Unternehmen. Jedes vierte sächsische Unternehmen wird bereits heute an einen externen Nachfolger übertragen. Ein wesentlicher Vorteil einer solchen Nachfolgelösung sind neue Ansätze und Perspektiven, die durch einen externen Nachfolger in das Unternehmen eingebracht werden können. Diese kommen insbesondere im Falle von Umstrukturierungsmaßnahmen zum Tragen. Der Zeitraum, in dem Führungs- und Eigentumsübertragung stattfinden, ist darüber hinaus bei externen Unternehmensnachfolgen in der Mehrzahl der Fälle verhältnismäßig gering.